R-Sätze

R- und S-Sätze bedeutet „Risiko- und Sicherheitssätze“ (von eng. risk und safety); dies sind kodifizierte Warnhinweise zur Charakterisierung der Gefahrenmerkmale von einzelnen Gefahrstoffen (Elementen und chemischen Verbindungen) sowie daraus hergestellten gefährlichen Zubereitungen, welche sich aus der Einstufung dieser Substanzen ergibt.

Sie bilden zusammen mit den Gefahrensymbolen und den Gefahrenbezeichnungen die wichtigsten Elemente der innerhalb der EU vorgeschriebenen Gefahrstoffkennzeichnung. Die Richtlinie 67/548/EWG führt in Anhang I eine große Zahl einzelner Gefahrstoffe auf und gibt für jeden dort gelisteten Stoff eine gesetzliche Einstufung und Kennzeichnung vor. Stoffe, also einzelne chemische Elemente oder Verbindungen, welche nicht in Anhang I der RL 67/548/EWG aufgeführt sind, werden gemäß Anhang VI dieser Richtlinie eingestuft und gekennzeichnet; Zubereitungen sind gemäß RL 99/45/EWG einzustufen und zu kennzeichnen.

Die R- und S- Sätze beschreiben lediglich Gefahrenmerkmale, welche aus den chemischen Eigenschaften der Substanzen resultieren, also keine Radioaktivität oder Infektionsgefahren. Die Wortlaute der R- und S-Sätze sind im Anhang III und IV dieser Richtlinie für die jeweilige EU-Sprache normiert und verbindlich! Vorgeschrieben ist die Angabe auf der Verpackung in der oder den jeweiligen Landessprachen (Verkehrssprachen) der Länder, in denen der gefährliche Stoff oder die Zubereitung in Verkehr gebracht wird.

Im Warenverkehr innerhalb der EU ist es deshalb notwendig, dass diese Texte vom Exporteur in den Verkehrssprachen der jeweiligen Importländer auf der Verpackung angebracht werden. Zusätzlich ist auch die Angabe der Sätze im Sicherheitsdatenblatt vorgeschrieben.

R 1

In trockenem Zustand explosionsgefährlich

R 10

Entzündlich

R 11

Leichtentzündlich

R 12

Hochentzündlich

R 14

Reagiert heftig mit Wasser

R 14/15

Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase

R 15

Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase

R 15/19

Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase

R 16

Explosionsgefährlich in Mischung mit brandfördernden Stoffen

R 17

Selbstentzündlich an der Luft

R 18

Bei Gebrauch Bildung explosiver/leichtentzündlicher Dampf-Luftgemische möglich

R 19

Kann explosionsfähige Peroxide bilden

R 2

Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsgefährlich

R 20

Gesundheitsschädlich beim Einatmen

R 20/21

Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut

R 20/21/22

Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut

R 20/22

Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken

R 21

Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut

R 21/22

Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken

R 22

Gesundheitsschädlich beim Verschlucken

R 23

Giftig beim Einatmen

R 23/24

Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut

R 23/24/25

Giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut

R 23/25

Giftig beim Einatmen und beim Verschlucken

R 24

Giftig bei Berührung mit der Haut

R 24/25

Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken

R 25

Giftig beim Verschlucken

R 26

Sehr giftig beim Einatmen

R 26/27

Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut

R 26/27/28

Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut

R 26/28

Sehr giftig beim Einatmen und beim Verschlucken

R 27

Sehr giftig bei Berührung mit der Haut

R 27/28

Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken

R 28

Sehr giftig beim Verschlucken

R 29

Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase

R 3

Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsgefährlich

R 30

Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden

R 31

Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase

R 32

Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase

R 33

Gefahr kumulativer Wirkung

R 34

Verursacht Verätzungen

R 35

Verursacht schwere Verätzungen

R 36

Reizt die Augen

R 36/37

Reizt die Augen und die Atmungsorgane

R 36/37/38

Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut

R 36/38

Reizt die Augen und die Haut

R 37

Reizt die Atmungsorgane

R 37/38

Reizt die Atmungsorgane und die Haut

R 38

Reizt die Haut

R 39

Ernste Gefahr irreversiblen Schadens

R 39/23

Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen

R 39/23/24

Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut

R 39/23/24/25

Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und Verschlucken

R 39/23/25

Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und Verschlucken

R 39/24

Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut

R 39/24/25

Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 39/25

Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken

R 39/26

Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen

R 39/26/27

Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut

R 39/26/27/28

Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und Verschlucken

R 39/26/28

Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und Verschlucken

R 39/27

Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut

R 39/27/28

Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 39/28

Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken

R 4

Bildet hochempfindliche explosionsgefährliche Metallverbindungen

R 40

Verdacht auf krebserzeugende Wirkung

R 41

Gefahr ernster Augenschäden

R 42

Sensibilisierung durch Einatmen möglich

R 42/43

Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich

R 43

Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich

R 44

Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluß

R 45

Kann Krebs erzeugen

R 46

Kann vererbbare Schäden verursachen

R 48

Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition

R 48/20

Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen

R 48/20/21/22

Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und Verschlucken

R 48/20/22

Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und Verschlucken

R 48/21

Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut

R 48/21/22

Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 48/22

Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken

R 48/23

Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen

R 48/23/24

Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken

R 48/23/24/25

Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und Verschlucken

R 48/23/25

Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und Verschlucken

R 48/24

Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut

R 48/24/25

Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 48/25

Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken

R 49

Kann beim Einatmen Krebs erzeugen

R 5

Beim Erwärmen explosionsfähig

R 50

Sehr giftig für Wasserorganismen

R 50/53

Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben

R 51

Giftig für Wasserorganismen

R 51/53

Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben

R 52

Schädlich für Wasserorganismen

R 52/53

Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben

R 53

Kann in Gewässer längerfristig schädliche Wirkung haben

R 54

Giftig für Pflanzen

R 55

Giftig für Tiere

R 56

Giftig für Bodenorganismen

R 57

Giftig für Bienen

R 58

Kann längerfristig schädliche Wirkung auf die Umwelt haben

R 59

Gefährlich für die Ozonschicht

R 6

Mit und ohne Luft explosionsfähig

R 60

Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen

R 61

Kann das Kind im Mutterleib schädigen

R 62

Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen

R 63

Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen

R 64

Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen

R 65

Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen

R 66

Wiederholter Kontakt kann zu spröder und rissiger Haut führen

R 67

Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen

R 68

Irreversibler Schaden möglich

R 68/20

Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen

R 68/20/21

Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut

R 68/20/21/22

Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 68/20/22

Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken

R 68/21

Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut

R 68/21/22

Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken

R 68/22

Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken

R 7

Kann Brand verursachen

R 8

Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen

R 9

Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen

R E 20

Auch gesundheitsschädlich beim Einatmen

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